Außenversicherung
Außenversicherung: Hausrat in Hotel und Ferienwohnungen versichert
Hausratsversicherung: ein deutscher Haushalt, der einen Einbruch erleidet, ist mit einer Wahrscheinlichkeit von achtzig Prozent gegen den entstandenen Schaden versichert. Dass diese Versicherung gegen die Schäden eines Einbruchsdiebstahls auch im Urlaub gelten kann, wissen die wenigsten. Doch ist es tatsächlich so, dass „Hausrat auf Reisen“ über eine sogenannte Außenversicherung in Sicherheit ist.
Wer auf Reisen geht, kann nachher was erzählen. Zunächst einmal muss er aber ganz schön viel tragen. Viele nehmen neben ihrer Bekleidung auch noch mobile Endgeräte mit, ihre Kameraausrüstung und anderen High Tech, im Prinzip gehen viele Reisende heute mit großen Teilen ihres Hausrats auf Tour.
Außenversicherung: Hausratsversicherung für den Urlaub
Nun ist der Reisende sicher mit seiner Habe im Hotelzimmer oder seinem Ferienhaus angekommen. Doch nicht nur während der Reise gibt es Gefahren, auch im Hotel oder der Ferienwohnung können dem Hausrat Schäden zuteilwerden. Es kann zu einem Brand kommen oder Einbrecher haben beobachtet, wie man größere Geldbeträge am offenen Fenster gezählt hat. Das weckt Begehrlichkeiten.
Doch auch Urlaubsgepäck, das bei einem Brand oder einem Einbruchdiebstahl in das verschlossene Hotelzimmer oder die verschlossene Ferienwohnung zu Schaden kommt, ist über die heimische Hausratsversicherung versichert, sofern der Leistungsbaustein „Außenversicherung“ vereinbart wurde. Dass die Versicherungssumme für den mobilen Schutz begrenzt ist, ist naheliegend, wobei die Details von der jeweiligen Hausratsversicherung abhängen. Üblicherweise ist der Schaden auf zehn Prozent der Versicherungssumme beschränkt.
Der Schutz ist insofern eingeschränkt, dass die Außenversicherung nur greift, wenn der Hausrat in einer sicheren Ferienwohnung oder einem Hotelzimmer untergebracht ist – und die Tür tatsächlich abgeschlossen wurde. Auch gilt die Außenversicherung nur für vorübergehende Aufenthalte: Üblich sind zwischen 90 und 360 Tage.
Auf der See und auf dem Feld
Nicht jeder kann bei Techno und Daueranimationsshow am Pool entspannen. Mancher mag seinen Jahresurlaub in alternativen Unterkünften verbringen. Wenn dies der Fall ist, sollte der Versicherte vorher noch einmal abklären, ob auch an diesen ungewöhnlichen Orten die Außenversicherung seiner Hausratsversicherung greift. Bekanntermaßen sind nämlich Sachen, die beispielsweise aus einem Zelt heraus gestohlen werden, nicht versichert.
Das Wohnmobil hingegen ist in seiner Beschaffenheit schon etwas sicherer als ein Zelt und so besteht hier die Option, Diebstähle aus dem verschlossenen Mobil in die Hausratsversicherung einzuschließen. Wer am liebsten auf einer Kreuzfahrt entspannt, sollte wissen, dass ein Einbruch in seine Kabine mit dem Einbruch in ein Gebäude gleichgesetzt wird.
Und für all jene, die ein eigenes Ferienhaus besitzen und dort ihren Urlaub verbringen, gilt: hier muss einen separate Hausratsversicherung her, die den Hausrat vor Ort dauerhaft absichert. Von der eingangs erwähnten Bedingung des „Vorübergehenden“ kann ja in diesem Fall nicht mehr die Rede sein und so ist eine dauerhafte Versicherung für das Feriendomizil ratsam.
Die Leistung der Außenversicherung ist in den meisten Verträgen auf einen Höchstbetrag beschränkt. Für Wertsachen, Schmuck und Bargeld sehen viele Policen nur eine Leistung vor, wenn sie im Hotelsafe weggeschlossen werden.
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